Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie

Ver­hal­tens­the­ra­pie ist eine Form der Psy­cho­the­ra­pie, die den Schwer­punkt dar­auf legt, im Hier und Jetzt das eige­ne Erle­ben und Ver­hal­ten zu ver­än­dern (z.B. mit schwie­ri­gen Situa­tio­nen anders umzu­ge­hen, neue Fähig­kei­ten auf­zu­bau­en, Ängs­te zu über­win­den, Lebens­freu­de und Wohl­be­fin­den zu ver­bes­sern). Damit sich in Ihrem Leben wirk­lich etwas ändern kann, ist es oft auch not­wen­dig, dass Sie auf der Hand­lungs­ebe­ne aktiv wer­den: Neu­es Ver­hal­ten aus­pro­bie­ren, Erfah­run­gen sam­meln und aus­wer­ten sowie in klei­nen Schrit­ten neue Ent­schei­dun­gen tref­fen.
In mei­ner beruf­li­chen Pra­xis habe ich dar­über hin­aus die Inte­gra­ti­on und Nut­zung unter­schied­li­cher psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Ansät­ze und Metho­den als beson­ders hilf­reich erlebt.
Schwer­punk­te in mei­ner psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Arbeit sind: Trau­ma­fol­ge­er­kran­kun­gen, Burn­out und Depres­si­on, Trau­er­re­ak­tio­nen (im Rah­men von Erkran­kun­gen nach Tod oder Tren­nung wich­ti­ger Bezugs­per­so­nen), Angst­er­kran­kun­gen, Ess­stö­run­gen, selbst­ver­let­zen­des Ver­hal­ten, Iden­ti­täts­kri­sen (z.B. im Rah­men der Ado­les­zenz oder bei The­men der sexu­el­len Iden­ti­tät), psy­cho­so­ma­ti­sche Erkrankungen.

Orga­ni­sa­to­ri­sches:
Nach einem ers­ten tele­fo­ni­schen Kon­takt ver­ein­ba­ren wir ein per­sön­li­ches Erst­ge­spräch. Ter­mi­ne fin­den in der Regel wöchent­lich statt und dau­ern 50 Minu­ten.
Zunächst muss abge­klärt wer­den, ob eine Psy­cho­the­ra­pie indi­ziert ist (nur, dann kön­nen die Kos­ten von der Kran­ken­kas­se über­nom­men wer­den).
Eine Psy­cho­the­ra­pie muss bei ihrer Kran­ken­kas­se bean­tragt wer­den. Um die­sen Antrag stel­len zu kön­nen, müs­sen Infor­ma­tio­nen (im Sin­ne von Dia­gnos­tik) gesam­melt wer­den. Dies erfolgt in den soge­nann­ten pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen. Es wer­den bis zu vier pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen durch­ge­führt. In die­ser Zeit prü­fen wir, ob wir mit­ein­an­der arbei­ten wol­len. Das Zustan­de­kom­men einer The­ra­pie bedeu­tet eine Zusam­men­ar­beit in der Ver­trau­en von grund­le­gen­der Bedeu­tung ist. Erst wenn Sie sich inner­halb die­ser Stun­den für eine The­ra­pie bei mir ent­schei­den, wird ein Antrag auf Geneh­mi­gung der Psy­cho­the­ra­pie gestellt.

Zum Erst­ge­spräch und in jedem neu­en Quar­tal wird die Ver­si­che­rungs­kar­te der Kran­ken­kas­se benö­tigt. Eine Über­wei­sung ist nicht erforderlich.