Verhaltenstherapie
Verhaltenstherapie
Verhaltenstherapie ist eine Form der Psychotherapie, die den Schwerpunkt darauf legt, im Hier und Jetzt das eigene Erleben und Verhalten zu verändern (z.B. mit schwierigen Situationen anders umzugehen, neue Fähigkeiten aufzubauen, Ängste zu überwinden, Lebensfreude und Wohlbefinden zu verbessern). Damit sich in Ihrem Leben wirklich etwas ändern kann, ist es oft auch notwendig, dass Sie auf der Handlungsebene aktiv werden: Neues Verhalten ausprobieren, Erfahrungen sammeln und auswerten sowie in kleinen Schritten neue Entscheidungen treffen.
In meiner beruflichen Praxis habe ich darüber hinaus die Integration und Nutzung unterschiedlicher psychotherapeutischer Ansätze und Methoden als besonders hilfreich erlebt.
Schwerpunkte in meiner psychotherapeutischen Arbeit sind: Traumafolgeerkrankungen, Burnout und Depression, Trauerreaktionen (im Rahmen von Erkrankungen nach Tod oder Trennung wichtiger Bezugspersonen), Angsterkrankungen, Essstörungen, selbstverletzendes Verhalten, Identitätskrisen (z.B. im Rahmen der Adoleszenz oder bei Themen der sexuellen Identität), psychosomatische Erkrankungen.
Organisatorisches:
Nach einem ersten telefonischen Kontakt vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch. Termine finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.
Zunächst muss abgeklärt werden, ob eine Psychotherapie indiziert ist (nur, dann können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden).
Eine Psychotherapie muss bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. Um diesen Antrag stellen zu können, müssen Informationen (im Sinne von Diagnostik) gesammelt werden. Dies erfolgt in den sogenannten probatorischen Sitzungen. Es werden bis zu vier probatorischen Sitzungen durchgeführt. In dieser Zeit prüfen wir, ob wir miteinander arbeiten wollen. Das Zustandekommen einer Therapie bedeutet eine Zusammenarbeit in der Vertrauen von grundlegender Bedeutung ist. Erst wenn Sie sich innerhalb dieser Stunden für eine Therapie bei mir entscheiden, wird ein Antrag auf Genehmigung der Psychotherapie gestellt.
Zum Erstgespräch und in jedem neuen Quartal wird die Versicherungskarte der Krankenkasse benötigt. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.